Beratung und Kostenübernahme
Es ist uns ein Anliegen gemeinsam mit Ihnen herauszufinden, welche Entlastungsleistungen Sie je nach vorliegendem Pflegegrad in Anspruch nehmen und abrechnen können.
Durch das Pflegestärkungsgesetz übernimmt die Pflegekasse nunmehr für alle Menschen mit einem Pflegegrad I-VI die Kosten für eine Alltagshilfe, auch Entlastungsbetrag genannt.
Nach §45a SGB XI können wir entsprechende Leistungen direkt mit den Pflegekassen abrechnen. Dafür stehen jedem Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1), der zuhause gepflegt wird, 125 EUR monatlich durch die Pflegeversicherung zur Verfügung.
Bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsanspruchs können für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden. In welcher Höhe der tatsächliche Betrag anfällt, lässt sich aber pauschal vorab nicht sagen.
Darüber hinaus kann jeder, ganz unabhängig, ob ein Pflegegrad vorliegt, einen Engel im Alltag anfragen. Die Kosten für die Betreuung müssen in dem Fall selbst getragen werden.
§ 38 SGB V Haushaltshilfe
Engel im Alltag bietet professionelle Haushaltshilfe für Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, wie Krankenhausaufenthalte, häusliche Krankenpflege oder Rehabilitation, ihren Haushalt nicht selbst führen können. Unsere Dienstleistungen sind dabei eng an die Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB) in Deutschland angelehnt, was bedeutet, dass wir unseren Kunden in den vom Gesetz definierten Situationen Unterstützung bieten.
Besonders hervorzuheben ist unser Engagement für Familien mit kleinen Kindern oder hilfsbedürftigen Angehörigen. Wenn in Ihrem Haushalt Kinder unter 12 Jahren oder behinderte Kinder leben, die auf Hilfe angewiesen sind, verstehen wir, dass Ihre Bedürfnisse besonders dringlich sind. Engel im Alltag ist hier, um Sie in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen.
Wir bieten nicht nur allgemeine Haushaltsführung, sondern auch spezialisierte Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern. Unsere Fachkräfte sind qualifiziert und erfahren, sodass Sie sich darauf verlassen können, dass Ihr Haushalt und Ihre Liebsten in guten Händen sind.
Engel im Alltag arbeitet eng mit Krankenkassen zusammen, um den Prozess der Antragsstellung für Haushaltshilfe so reibungslos wie möglich zu gestalten. Wir unterstützen Sie auch dabei, die mögliche Kostenerstattung zu verstehen und zu beanspruchen. Für ältere Versicherte ist es wichtig zu wissen, dass bei uns die gesetzliche Zuzahlung für Haushaltshilfe, je nach individuellen Umständen, zwischen 5 und 10 Euro pro Tag liegt. Bei Schwangerschaft und Entbindung fällt für unsere Dienste meist keine Zuzahlung an.
Bei Engel im Alltag liegt der Schwerpunkt auf einer individuellen, bedarfsgerechten Unterstützung. Wir verstehen, dass jeder Haushalt einzigartig ist, und passen unsere Dienstleistungen entsprechend an. Vertrauen Sie auf Engel im Alltag – Ihre professionelle, einfühlsame und zuverlässige Haushaltshilfe in schwierigen Lebenslagen.
FAQ
Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir heraus, welche Entlastungsleistungen Sie je nach vorliegendem Pflegegrad in Anspruch nehmen und welche der Leistungen abgerechnet werden können.
Unsere Sprechzeiten sind von Mo – Fr, 09:00-15:00. Sie erreichen uns zu dieser Zeit sowohl telefonisch als auch persönlich (nach Vereinbarung). Gerne können Sie uns über die Sprechzeiten hinaus auch per E-Mail kontaktieren. Wir bearbeiten Ihre Anfrage am Folgetag.
Wir haben mehrere Standorte in Deutschland verteilt. Weitere Einzugsgebiete sind in Planung. Fragen Sie uns gerne an.
Wir sind spezialisiert auf die persönliche Betreuung sowie die hauswirtschaftliche Versorgung von Angehörigen im Alltag. Gemeinsam stellen wir die Betreuungsleistungen zusammen und finden einen passenden Engel für Ihre Bedürfnisse.
Unsere detaillierte Leistungsübersicht finden sie hier: Leistungen
Im Gegensatz zu den klassischen Pflegediensten und Sozialstationen sind wir nicht auf die Krankenpflege spezialisiert. Kranken-Pflegeleistungen bieten wir daher nicht an. Unsere detaillierte Leistungsübersicht finden sie hier: Leistungen
Ja, wir haben eine Pflegekassenzulassung. Nach §45a SGB XI können wir entsprechende Leistungen direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
Ja, wir sind ein zertifizierter Anbieter von Entlastungsleistungen nach §§ 45a, 45c und 45d SGB XI.
Für sie erst einmal keine. Wir stellen sicher, dass ein adäquater Ersatzengel bereitgestellt wird.
Für unsere Engel legen wir im wahrsten Sinne die Hand ins Feuer. Nichtsdestotrotz kann nicht ausgeschlossen werden, dass es auch mal zu Schwierigkeiten kommt. Tritt dieser Fall ein, suchen wir in einem persönlichen Gespräch nach einer Lösung und arbeiten den Sachverhalt gemeinsam auf. Ihr Ansprechpartner bei Beschwerden ist Herr Grimm. Die Sprechzeiten sind von Mo – So, 09:00-15:00. Darüber hinaus steht Ihnen ein Ansprechpartner über unsere Notfallhotline rund um die Uhr zur Verfügung.
Ja, ganz unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt, können Sie einen Engel im Alltag anfragen. Die Kosten für die Betreuung müssen in dem Fall selbst getragen werden.
Ja, durch das Pflegestärkungsgesetz übernimmt die Pflegekasse für alle Menschen mit einem Pflegegrad I-VI nunmehr die Kosten für eine Alltagshilfe.
Kontakt
Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir heraus, welche Entlastungsleistungen Sie je nach vorliegendem Pflegegrad in Anspruch nehmen und welche der Leistungen abgerechnet werden können.